Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

Abgesehen davon ob Sie ein Kind haben oder in einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft zusammen leben steht jedem deutschen Einwohner ein gewisser Grundsatz an Arbeitslosengeld zu.
Dies beinhaltet das die Kosten für Unterkunft und Heizung auf jeden Fall, entsprechend des Maßstabes, übernommen werden.
Hierbei müssen folgende Fragen beantwortet werden bevor man den Wert errechnen kann welcher der entsprechenden Person zusteht.

-Waren Sie zuvor in einem Beruf und wie lange waren Sie fest angestellt?
-Was haben Sie Netto verdient? (Alg 1 Kunden bekommen derzeit ca. 60% ihres letzten Lohnes)
-Wie lange ist die Festanstellung her und beziehen Sie bereits Arbeistlosengeld 1?
-Befinden Sie sich in einer Ausbildung, Maßnahme oder einem Mini-Job?
-Sind Sie körperlich Behindert oder brauchen Sie eine besondere Behandlung/Medizin?

Grundsätzlich steht Ihnen ein Lebensunterhalt von derzeit in etwa 365 Euro zu. Diese Richtlinie bezieht sich auf Arbeitslosengeld 2, welches Kunden erhalten die lange nicht mehr arbeitstüchtig waren oder aus einem anderen Grund nicht arbeitsfähig sind.
Dieser Betrag ist der Freibetrag, abzüglich der Miete, der Ihnen für einen Monat zur Verfügung steht, sollten Sie ledig und ohne Kinder sein.
Aus folgenden Grundlinien setzt er sich zusammen:

-Nahrung und Genussartikel
-Bekleidung
-Wasser, Strom, Gas
-Gesundheitspflege, Hygiene
-Verkehr (Bus, Bahn, Zug)
-Kommunikation (Briefe, Internet, Telefon)
-Freizeit und Unterhaltung
-andere Ausgaben

Wobei Sie davon ausgehen müssen das ca. 60% für Nahrung berechnet wird.
Für regelmäßige Bahnfahrten, Fernsehen (GEMA) und Bewerbungsreisen müssen Sie zusätzlich Geld beantragen. Jedoch stehen Ihnen auch diese Pauschalen zu. Genauso können Sie für Bewerbunsfotos, -Mappen und Bewerbertraining Geld beantragen.
Auch die erste Ausstattung Ihrer Wohnung muss gesetzlich übernommen werden solange Sie kein eigenes, ausreichendes Gehalt haben.

Beachten Sie das Sie jede Neubeantragung mit Kaufscheinen nachweißen müssen.

Im ganz schwierigen Fällen kann man einen Kredit für Arbeitslose beantragen.

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Was tun wenn der Ischias nervt?

Ischias-Schmerzen beginnen in der Hüfte und ziehen bis in den Fuß. Schuld ist in den meisten Fällen eine verschobene Bandscheibe. Sie drückt auf den Nerv und dieser reagiert mit Schmerz. Die bohrenden, dumpfen, zum Teil äußerst heftigen Schmerzen, die vom Ischiasnerv ausgehen, sind also nicht die eigentliche Krankheit, sondern das Symptom für Probleme der Wirbelsäule.

Manchmal hat der Betroffene Glück und die Schmerzen verschwinden nach wenigen Tagen wieder von allein. Sollte das jedoch nicht der Fall sein oder die Beschwerden in bestimmten Abständen immer wieder akut auftreten, ist es an der Zeit einen Arzt aufzusuchen. Auch Probleme bei der Kontrolle von Darm und Blase oder ein Taubheitsgefühl in den Extremitäten erfordern sofortige Vorstellung beim Arzt. Dieser wird Schmerztabletten verordnen oder mit einer Spritze die akute Schmerzphase lindern. Das Wichtigste ist nämlich, dass Sie trotz der Einschränkungen beim Gehen, aktiv bleiben.

Kurze Ruhephasen, bei denen Sie am besten die sogenannte Stufenlagerung einnehmen, sind völlig in Ordnung. Dafür legen Sie sich auf eine gerade Unterlage, wie beispielsweise eine feste Matratze und legen die Unterschenkel auf einen umgedrehten Stuhl oder einen Hocker. Diese Haltung entlastet die Bandscheiben und nimmt ein wenig den Druck vom Ischiasnerv. Bleiben Sie keinesfalls den ganzen Tag liegen! Am besten nehmen Sie Ihren normalen Tagesablauf, soweit es geht, wieder auf und versuchen jegliche Schonhaltung zu vermeiden.

Haben die Schmerzen nach einigen Tagen hinreichend nachgelassen, sollten Sie unbedingt mit geeigneten Sportübungen beginnen. Alle Aktivitäten, die schonend die Wirbelsäule stärken, sind hierfür bestens geeignet. Ist die Wirbelsäule gesund und kräftig, hat nämlich auch der Ischiasnerv nichts auszustehen. Wassergymnastik, Fahrradfahren in aufrechter Haltung und Kräftigungsübungen sind beispielsweise sehr gut geeignet. Wer nicht allein üben möchte oder fachliche Anleitung sucht, sollte ein Fitnessstudio aufsuchen. Die meisten Studios bieten ganz spezielle Programme zur Rückenstärkung an. Außerdem lernen Sie dort unter Anleitung eines erfahrenen Trainers, rückengerechtes Verhalten im Alltag. Ob morgendliches Aufstehen aus dem Bett, das Tragen von Getränkekisten, Bücken beim Putzen der Wohnung und vieles mehr, kann man mit dem notwenigen Wissen äußerst rückenschonend erledigen. Und wer weiß? Vielleicht wird sich Ihr Ischiasnerv nie wieder melden.

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Betreuung mit (?) Zukunft

Herzlich Willkommen auf www.betreuung-mit-zukunft.de

Diese Seite beschäftigt sich mit der Betreuung von volljährigen unmündigen Personen. Hierbei geht es weniger um die tatsächlich im täglichen Leben anfallenden Probleme sondern um die gesetzlichen Fehler und Sparmaßnahmen, welche zu dem Fragezeichen in der Überschrift führen.

Im Laufe der letzten 20 Jahre wurden die Ausgaben für die schwächsten unserer Gesellschaft immer weiter gekürzt, sodass es heutzutage kaum noch Möglichkeiten gibt, qualifiziertes und motiviertes Pflegepersonal zu unterhalten. Seit  2011 ist sogar der Zivildienst, welcher die fallenden Löhne und Ausgaben in diesem Sektor noch abfangen konnte, im Rahmen der Aussetzung der Wehrpflicht abgeschafft und durch den „Bundesfreiwilligendienst“ ersetzt worden.

Im Laufe der letzten Jahre wurden durch Reformen nach und nach die Rechte der Betreuer und der zu Betreuenden gekürzt. Im Gegenzug wurden auch die Gelder, welche für Betreuer oder im Fall familiärer Pflege für die Angehörigen als Verdienstausfall-Ausgleich gezahlt werden können, gesenkt.

Grund für diese Miesere ist die Hoffnung der Bundesregierung, damit Ihre Justizkosten senken zu können. Dies geschieht zum einen durch die Verlagerung der Zuständigkeiten von den Gerichten zu den Kommunen und zum anderen durch schlichte Einsparungen.  Das Problem hierbei ist, dass durch die daraus resultierende Überlastung des Betreuungspersonals bei geringeren zur Verfügung stehenden Mitteln die Qualität der Betreuung sinkt. Da durch einen Anstieg auf ca. 50 zu Betreuende pro Betreuer ist es nahezu unmöglich, teilstationäre Betreuungen pflichtgemäß durchzuführen. Dies wird dazu führen, dass teilstationäre Bedürftige stationär betreut werden müssen, was in höherem Maße die Staatskasse belastet, als durch Einsparung der Justiz rausgeholt wird. Dieser Missstand muss geändert werden.

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