
Auf dieser Homepage geht es um gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuungen für Volljährige, die altersdement, psychisch krank, geistig oder seelisch behindert sind.
Aktuell wurden von Justiz und Politik in diesem Bereich weitere Sparmaßnahmen durchgeführt, die eine existenzielle Bedrohung darstellen:
- für die Grundrechtsgarantien des Betreuungsrechtes,
- für das Funktionieren der Institutionen des "Betreuungswesens",
- für qualifizierte Berufsbetreuer/innen und
- für die notwendige rechtliche Vertretung der Betroffenen.
Inbesondere geht es hier um das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2.BtÄndG), das zum 01.07.2005 in Kraft trat. Aktuell werden die damit verbundenen Sparmaßnahmen im Rahmen einer "Evaluation" überprüft.Außerdem geht es unter dem Punkt "Patientenverfügung" um die Pläne für ein 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz zur Verankerung von Patientenverfügungen im Betreuungsrecht.
Ich möchte hier über die Einwände und Alternativen zu diesen Sparmaßnahmen informieren,
- um eine Kostenverschiebung in andere staatliche Bereiche zu vermeiden,
- um ein möglichst selbstbestimmtes Leben der Betroffenen zu sichern,
- um Lebensperspektiven für kranke und behinderte Menschen zu erhalten,
- um eine menschenwürdige Existenz der Betroffenen zu sichern,
- um das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich zu erhalten,
- um sinnvolle Arbeitsplätze zu erhalten und
- um zu einer lebenswerten Gesellschaft beizutragen.
In den nächsten Monaten und Jahren wird sich zeigen, wieviel unsere Gesellschaft wert ist. Das heißt für mich, wie unser Staat mit den Schwächsten seiner Mitglieder umgeht und worauf man als Bürger/in vertrauen kann, wenn man irgendwann auf solch eine existenzielle Unterstützung angewiesen ist!
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