Abgesehen davon ob Sie ein Kind haben oder in einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft zusammen leben steht jedem deutschen Einwohner ein gewisser Grundsatz an Arbeitslosengeld zu.
Dies beinhaltet das die Kosten für Unterkunft und Heizung auf jeden Fall, entsprechend des Maßstabes, übernommen werden.
Hierbei müssen folgende Fragen beantwortet werden bevor man den Wert errechnen kann welcher der entsprechenden Person zusteht.
-Waren Sie zuvor in einem Beruf und wie lange waren Sie fest angestellt?
-Was haben Sie Netto verdient? (Alg 1 Kunden bekommen derzeit ca. 60% ihres letzten Lohnes)
-Wie lange ist die Festanstellung her und beziehen Sie bereits Arbeistlosengeld 1?
-Befinden Sie sich in einer Ausbildung, Maßnahme oder einem Mini-Job?
-Sind Sie körperlich Behindert oder brauchen Sie eine besondere Behandlung/Medizin?
Grundsätzlich steht Ihnen ein Lebensunterhalt von derzeit in etwa 365 Euro zu. Diese Richtlinie bezieht sich auf Arbeitslosengeld 2, welches Kunden erhalten die lange nicht mehr arbeitstüchtig waren oder aus einem anderen Grund nicht arbeitsfähig sind.
Dieser Betrag ist der Freibetrag, abzüglich der Miete, der Ihnen für einen Monat zur Verfügung steht, sollten Sie ledig und ohne Kinder sein.
Aus folgenden Grundlinien setzt er sich zusammen:
-Nahrung und Genussartikel
-Bekleidung
-Wasser, Strom, Gas
-Gesundheitspflege, Hygiene
-Verkehr (Bus, Bahn, Zug)
-Kommunikation (Briefe, Internet, Telefon)
-Freizeit und Unterhaltung
-andere Ausgaben
Wobei Sie davon ausgehen müssen das ca. 60% für Nahrung berechnet wird.
Für regelmäßige Bahnfahrten, Fernsehen (GEMA) und Bewerbungsreisen müssen Sie zusätzlich Geld beantragen. Jedoch stehen Ihnen auch diese Pauschalen zu. Genauso können Sie für Bewerbunsfotos, -Mappen und Bewerbertraining Geld beantragen.
Auch die erste Ausstattung Ihrer Wohnung muss gesetzlich übernommen werden solange Sie kein eigenes, ausreichendes Gehalt haben.
Beachten Sie das Sie jede Neubeantragung mit Kaufscheinen nachweißen müssen.
Im ganz schwierigen Fällen kann man einen Kredit für Arbeitslose beantragen.