Betreuung mit (?) Zukunft

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Diese Seite beschäftigt sich mit der Betreuung von volljährigen unmündigen Personen. Hierbei geht es weniger um die tatsächlich im täglichen Leben anfallenden Probleme sondern um die gesetzlichen Fehler und Sparmaßnahmen, welche zu dem Fragezeichen in der Überschrift führen.

Im Laufe der letzten 20 Jahre wurden die Ausgaben für die schwächsten unserer Gesellschaft immer weiter gekürzt, sodass es heutzutage kaum noch Möglichkeiten gibt, qualifiziertes und motiviertes Pflegepersonal zu unterhalten. Seit  2011 ist sogar der Zivildienst, welcher die fallenden Löhne und Ausgaben in diesem Sektor noch abfangen konnte, im Rahmen der Aussetzung der Wehrpflicht abgeschafft und durch den „Bundesfreiwilligendienst“ ersetzt worden.

Im Laufe der letzten Jahre wurden durch Reformen nach und nach die Rechte der Betreuer und der zu Betreuenden gekürzt. Im Gegenzug wurden auch die Gelder, welche für Betreuer oder im Fall familiärer Pflege für die Angehörigen als Verdienstausfall-Ausgleich gezahlt werden können, gesenkt.

Grund für diese Miesere ist die Hoffnung der Bundesregierung, damit Ihre Justizkosten senken zu können. Dies geschieht zum einen durch die Verlagerung der Zuständigkeiten von den Gerichten zu den Kommunen und zum anderen durch schlichte Einsparungen.  Das Problem hierbei ist, dass durch die daraus resultierende Überlastung des Betreuungspersonals bei geringeren zur Verfügung stehenden Mitteln die Qualität der Betreuung sinkt. Da durch einen Anstieg auf ca. 50 zu Betreuende pro Betreuer ist es nahezu unmöglich, teilstationäre Betreuungen pflichtgemäß durchzuführen. Dies wird dazu führen, dass teilstationäre Bedürftige stationär betreut werden müssen, was in höherem Maße die Staatskasse belastet, als durch Einsparung der Justiz rausgeholt wird. Dieser Missstand muss geändert werden.

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