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"Wir müssen etwas bewegen, Andere können oder wollen
es nicht. Es bleibt uns nichts anderes übrig. Besonders was
unsere vereinsamten Senioren brauchen - nämlich uns!"

Friedrich Wiesenauer
Ehrenamtlicher Fremdbetreuer
Ehrenamtlicher Mitarbeiter zahlreicher Projekte, Mitgestalter der Homepage:
http://www.senioren-hilfe.org  (mailto:info@senioren-hilfe.org )

Hier werden demnächst Alternativen aufgelistet werden, die zu Kostenreduzierungen im Betreuungsbereich führen können, ohne das gesundheitliche und finanzielle Wohl der Betreuungsbedürftigen und ihre notwendige rechtliche Vertretung zu gefährden.

Wer zu dieser Auflistung etwas beizutragen hat, sende mir bitte eine Email: Sigrid.Pinnow@gmx.de oder trage sich mit den Vorschlägen ins Gästebuch ein.

Einzelne Hinweise finden Sie schon in den "Stellungnahmen".

Hier einige Vorüberlegungen zum Nachdenken:

Eine demente Betreute kommt ins Krankenhaus. Ich werde als Betreuerin wegen  „Weglauftendenzen“ verständigt, eine „Diagnose“, die oft am Beginn freiheitseinschränkender Maßnahmen steht, die der Betreuer dann „absegnen“ soll.  Das Krankenhauspersonal fühlt sich überfordert – sie seien keine gerontopsychatrische Station. Durch ein persönliches Gespräch mit meiner Betreuten stelle ich fest, dass sie als demente Raucherin den Weg vom Raucherzimmer zurück in ihr Zimmer nicht findet und teile das dem Personal mit. Beim nächsten Besuch hängt am Tür des Zimmers ein großer Zettel, auf dem ein Blume gemalt ist. Das Problem ist gelöst. Meine Betreute findet ins Zimmer zurück. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen (im Krankenhaus vorzugsweise sedierende Medikamente, die für Demente nicht ungefährlich sind und bisweilen zu Schlucklähmungen führen), finden nicht statt. 
 
Derzeitig stehen Sparmaßnahmen im Betreuungsbereich an. Der Vorwurf an die Betreuer: Sie würden soziale Leistungen erbringen, für die die Justiz nicht zuständig ist. Tatsächlich geht es aber darum, ob zukünftig noch ein persönliches Gespräch stattfinden wird, wie es in dem obengenannten Beispiel beschrieben ist.

Ob es um Bettgitter geht oder darum, wegen Brandgefahr einen Herd rechtezitig abzuklemmen: hier geht es um die Pflicht des Betreuers, freiheitseinschränkende Maßnahmen schon durch Handeln im Vorfeld auf ein Mindestmaß zu beschränken. Wenn dies gelingt, ist dies nicht nur zum Wohl der Betreuten, sondern erspart der Gesellschaft auch hohe Kosten, die mit solchen freiheitsentziehenden Maßnahmen und ihren Folgen verbunden sind.

Viele falsche Aufgabenzuschreibungen an Betreuer stammen von den sozialen "Spitzenverbänden". Sehen Sie sich die Richtlinien der Kostenträger und Heimträger zu Zusatzleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen an: Dort finden Sie bei Aufgaben der Heime im Bereich der "sozialen Betreuung", der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung oder der Beschaffung von Pflegeartikeln etc., dass das Heim versuchen soll, zunächst rechtliche Betreuer zur Übernahme dieser Aufgaben zu veranlassen.

Seit Jahren versuchen Betreuer, eine klare Abgrenzung ihrer Tätigkeit von der Tätigkeit der Heime zu erreichen, damit sie nicht außerhalb ihres Aufgabenbereichs tätig werden müssen, also z.B. einen zusätzlichen Hilfsdienst organsieren müssen, der dann diese erforderlichen Leistungen für den Betreuten erbringt, um Nachteile für den Betreuten z.B. unzumutbare Verzögerungen zu vermeiden. In besonders dringlichen und wenig aufwändigen Fällen erledigt dies dann tatsächlich auch mancher Berufsbetreuer selbst. Abhilfe würden hier klare Richtlinien schaffen, aber auch der Aufbau eines örtliches Netzwerkes für zusätzliche Hilfsdienste. An verschiedenen Orten bieten das Wohlfahrtsverbände schon an.

Es ist sicher und wird auch von der beauftragten Arbeitsgruppe der Justizminister eingeräumt, dass der derzeitige Leistungsabbau im Gesundheits- und Sozialwesen zu Kostensteigerungen im Betreuungsbereich führt und dass es gesetzliche Möglichkeiten gäbe, die entsprechenden Stellen mehr in die Verantwortung zu nehmen. Dazu gehört, dass eine Sozialbehörde gemäß § 15 SGB X gesetzlich verpflichtet ist, bei einer Vertretungsnotwendigkeit um einen gesetzlichen Vertreter zu ersuchen und diesen dann auch zu bezahlen.

Aktuelle Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitsbereich eröffnen eine neue Fragestellung:Wenn wir die durch die Sparmaßnahmen verursachten Folgekosten z.B. durch zusätzliche und länger andauernde Krankenhaus- oder Heimaufnahmen oder durch eine Chronifizierung der Erkrankungen der Betreuten aufführen, setzt das voraus, dass zukünftig noch eine solche Versorgung geplant ist. Das wird immer fragwürdiger.

Die oft mehrfach körperlich-, geistig. und psychisch behinderten Betreuten werden durch den Leistungsabbau im Gesundheits- und Sozialbereich besonders gefährdet, sogar lebensgefährdet. Wer sich nicht mehr äußern kann, riskiert aufgrund mangelnder Informationsübermittlungen zwischen Ärzten und Einrichtungen gesundheitliche Schäden. Wer an Behandlung und Pflege wegen einer psychischer Behinderung nicht mitwirken kann, wird nicht ausreichend versorgt. Wer chronisch erkrankt, hat kaum noch eine Chance auf rehabilitative Leistungen oder psychiatrische Krankenpflege. Diese Verschlechterungen erhöhen derzeit die Interventionserfordernisse für gesetzliche Betreuer, steigern die Berufsbetreuerkosten, erschweren die Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer und erhöhen die Beratungserfordernisse durch Betreuungsvereine.

Es scheint aber salonfähig zu werden, solche "Kollateralschäden" in Sparmaßnahmen einzurechnen nach dem Motto: wir können (und wollen) nur noch die fördern, die Eigenleistungen erbringen. Es gibt einen zunehmenden Anteil älterer Menschen mit psychischen Alterserkrankungen als Betreuungsbedürftige. Die  geplanten Sparmaßnahmen werden sie deshalb besonders hart treffen. Die Unverfrorenheit, mit der im Betreuungsbereich von Kommunen, Ländern und Justiz Leistungen abgebaut und eingestellt werden, machen auch die politische Geringschätzung älterer Menschen in einem "aktivierenden" Sozialstaat deutlich.

Dadurch bekommen auch "Gesunde" das Gefühl, dass es sich nicht lohnt, sich für eine Gesellschaft zu engagieren, auf die man nicht vertrauen kann, wenn man irgendwann auf ihre Unterstützung angewiesen ist. Diese Entwicklung wirkt sich negativ für die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement aus, die im Betreuungsbereich ganz wesentlich zur Reduzierung von Kosten beiträgt und zwar in einer Größenordnung von 1,3 Milliarden EURO (siehe Zitat von Frau Prof. Zenz unter "Zahlen und Daten").

Es gibt ein erhebliches Sparpotential, wenn Familien motiviert werden, die staatliche "Fürsorge" einer gesetzlichen Betreuung zu vermeiden, indem private Vorsorge durch Vollmachten getroffen wird. Hierzu macht auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" sinnvolle und bezüglich der Verbreitung von Vorsorgevollmachten längst überfällige Vorschläge.

Aber es gibt auch die andere Seite: In (vorsichtig geschätzt) 5 - 10 % der Betreuungsfälle muss ein gesetzlicher Betreuer tätig werden, weil zuvor Familienangehörige im (finanziellen) Eigeninteresse ihre Macht über Betreuungsbedürftige missbraucht und ihre Grundrechte missachtet haben. Insofern muss es im Interesse der hilflosen Betroffenen auch einen ausreichenden Schutz vor Missbrauch geben, egal ob gegenüber einem Betreuer, Vorsorgebevollmächtigten oder vertretungsbefugten Angehörigen.

Nur dann wird es eine lebenswerte Zukunft für ältere und behinderte Menschen in unserer Gesellschaft geben und das Gefühl, dass es sich lohnt, sich dafür ehrenamtlich einzusetzen. Deshalb kann und muss ein ausreichender und qualifizierter Rechtsschutz für die Betroffenen organisiert werden. Das ist  preisgünstig zu haben, wenn man die Spareffekte eines effektiv funktionierenden Betreuungswesens dafür nutzt. Es funktioniert aber nur dann kostengünstig, wenn es erwünscht ist und unterstützt wird, sich in diesem Bereich ehrenamtlich zu engagieren und wenn entsprechende Strukturen zu diesem Zweck geschaffen werden.

Sonst wird es immer teurere und immer schlechtere Leistungen durch Billigarbeitskräfte im Betreuungsbereich geben. Eine ähnliche sich fortlaufend potenzierende Fehlentwicklung kann man bereits im stationären Pflegebereich beobachten.

 
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