
Im Rahmen der Verabschiedung des 2.Betreuungsrechtsänderungsgesetzes ist auch die Evaluation der Folgen des Gesetzes beschlossen worden. Den Auftrag hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG), Köln erhalten.
Begleitend hat sich am 30.08.2005 ein Beirat konstituiert. Ihm gehören neben Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen und dem wissenschaftlichen Beirat, Herrn Prof. Dr. Lipp, Georg-August-Universität Göttingen folgende Vertreter von Verbänden und Organisationen an:
- Frau Dr. Vorholz, Deutscher Landkreistag (zugleich als Vertreterin für Frau Offer, Deutscher Städtetag) - Frau Ackermann, Vertreterin aus der Praxis der Betreuungsbehörden/ Betreuungsbehörde Kassel - Frau Scholl, BAG der Freien Wohlfahrtspflege eV. - Herr Dipl. Rpfl. Harm, Bund Deutscher Rechtspfleger - Frau Kania, Vertreterin für die Überörtlichen Betreuungsbehörden vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Jungend in Bremen - Herr Vizepräsident des OLG Schleswig aD. Lindemann, Vorsitzender des - Vormundschaftsgerichtstages eV - Herr Matheis, Bundeskonferenz und IG der Betreuungsvereine - Frau Reinders, Bundesverband der Berufsbetreuer/innen - Herr Oeschger, Verband freiberuflicher Betreuer/innen
Projektbeginn: Juli 2005 / Projektende: Februar 2009
Das diesbezügliche Konzept und die Fragebögen, mit denen Gerichte, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und Berufsbetreuer befragt werden sollen, sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Außerdem soll eine Aktenanalyse anknüpfend an die vorherige Rechtstatsachenuntersuchung des ISG (siehe unter http://www.betreuung-mit-zukunft.de/19942/50534.html ) stattfinden.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Informationen zum Thema "Evaluation" finden sie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Evaluation und zum bisherigen Forschungsansatz im Bereich des Betreuungswesens unter:http://www.skm.bistum-trier.de/reform/retaube.htm
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